AGB

 

Allgemeine Vertragsbedingungen

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme.

Terminverlegung

Die Hebamme kann berufsbedingt gelegentlich vereinbarte Termine mit der Leistungsempfängerin kurzfristig nicht wahrnehmen, zum Beispiel weil sie manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird. In solchen Fällen wird die Hebamme so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen mit der Leistungsempfängerin besprechen.

Haftung

Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrags besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin / ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen.

Privatrechnung

Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).

Bei Zahlungsverzug behält sich die Hebamme vor, neben Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro zu berechnen.